Leistungen

Wir bieten umfassende Bestattungsdienste mit Sorgfalt, Professionalität und Respekt an und begleiten die Familien bei jedem Schritt des Prozesses.

Umfassende Unterstützung in schwierigen Momenten

Wir haben ein offenes Ohr für die Familie und kümmern uns um alle Leistungen, die mit der Betreuung des Verstorbenen verbunden sind. Wir unterstützen Sie auch bei Behördengängen, die wir für Sie erledigen können.

Bestattungsvorsorge
Denn es ist wichtig, im Voraus zu planen

Der Vorsorgevertrag oder Beerdigungsvertrag ist ein Vertrag, der es der Person, die ihn abschließen möchte, ermöglicht, ihre Beerdigung im Voraus zu organisieren. Dieser Vertrag ermöglicht es, seinen Willen und seine Wünsche schriftlich festzuhalten. Er entlastet die Hinterbliebenen bei diesen Entscheidungen und trägt die Kosten, die im Todesfall entstehen.

In diesem Vertrag können Sie alle Ihre Wünsche sei die Wahl:

  • Der Bestattung (Einäscherung oder Beerdigung)
  • die Art der Zeremonie (religiös, weltlich, musikalisch, mit Zeugnissen oder gar nicht).
  • Ort, an dem der Leichnam aufgebahrt wird (Totenkapelle, Privatkapelle, zu Hause oder keine gewünschte Aufbahrung).
  • der Ruhe der Asche (gewählter Friedhof, Reihengrab, Konzession, Gedenkgarten, Entsorgung in der Natur, zu Hause)
  • Vom Ort der Beisetzung des Leichnams (gewählter Friedhof, Reihengrab, Konzession, Familiengrab)
  • Musik, die für die Zeremonie, den letzten Abschied, gewünscht wird.
  • Bestattungsartikel (Sarg, Urne, Friedhofskreuz, Blumen)
  • Von der Erstellung einer Todesanzeige
Einäscherung

Kolumbarium oder Grabnische
Ort, an dem unabhängige Nischen zusammengefasst sind, in denen Urnen beigesetzt werden, mit einer Tafel, die den Namen und das Geburts- und Sterbedatum angibt.

Beerdigung auf einem Friedhof
Die Urne kann in einem neuen oder bestehenden Reihengrab (Grab einer bereits verstorbenen Person) oder in einer Konzession (Grab, das zeitlich verlängert werden kann und Platz für mehrere Urnen bietet) beigesetzt werden. In Aschengräbern können je nach der gewählten Friedhofsordnung eine oder mehrere Urnen beigesetzt werden. Jeder Verstorbene hat bei seinem Tod das Recht auf eine kostenlose Ruhestätte auf dem Friedhof seiner Wohngemeinde.

Garten der Erinnerung
Die Asche wird dort ohne Urne verstreut. Je nach Friedhof wird die Asche anonym beigesetzt. Einige Friedhöfe bieten jedoch die Nennung auf kleinen Gedenktafeln an.

Zu Hause
Sie haben die Möglichkeit, die Urne, die Asche bei sich zu Hause aufzubewahren.

Verstreuen der Asche
Nach Schweizer Recht haben Sie die Möglichkeit, die Asche an einem oder mehreren Orten (Berg, Wald, See, Fluss, ...) zu verstreuen. Voraussetzung ist allerdings, dass die Ausbringung nicht einen Wasserlauf oder die Nachbarschaft beeinträchtigt.

Rückführung der Urne
Sie können dies mit dem Auto oder dem Flugzeug tun. Die Urne muss versiegelt werden und Ihnen müssen offizielle Dokumente ausgehändigt werden, damit Sie die Grenzen ungehindert passieren können.

Beerdigung

Grab an der Linie
Kostenloser Platz für den Verstorbenen, wenn es sich um den Friedhof der Gemeinde handelt, in der er zum Zeitpunkt seines Todes wohnte. An der Reihe, da es nicht möglich ist, den Ort auszuwählen. Die Dauer des Grabes beträgt je nach Kanton und Friedhof 20 bis 30 Jahre. Wenn diese Frist abgelaufen ist, können Sie die sterblichen Überreste bergen, sie einäschern und entsprechend den Wahlmöglichkeiten nach einer Einäscherung entsorgen oder sie an Ort und Stelle belassen.

Konzession
Gebührenpflichtiger Platz für eine Dauer von 25 bis 30 Jahren, der verlängert werden kann und die Möglichkeit bietet, mehrere Leichen und Urnen beizusetzen, je nach Wahl der Konzession und der jeweiligen Friedhofsordnung.

Familienkeller
Unterirdische Gruft, die mehrere Leichen und mehrere Urnen aufnehmen kann. Sie werden dort in separaten Nischen aufbewahrt. Nur Friedhöfe in Großstädten bieten diese Leistung an.

Rückführung

Rückführung bedeutet, dass der Verstorbene auf dem Luftweg (Flugzeug) oder auf dem Landweg (Bestattungswagen) aus dem Hoheitsgebiet der Schweiz in das von der Familie gewählte Land überführt wird.

Diese Überführung muss unbedingt von einem zugelassenen Bestattungsunternehmen organisiert werden. Denn diese Schritte werden sowohl von den Gesetzen der Schweiz als auch von denen des Ziellandes streng geregelt.

Unser Team übernimmt für Sie alle administrativen und logistischen Formalitäten, damit die letzte Reise Ihres lieben Verstorbenen reibungslos und würdevoll verläuft.

Kontaktieren Sie uns in drei einfachen Schritten

Die Hand reichen

Senden Sie uns Ihre Anfrage mithilfe des Kontaktformulars.

Wir antworten

Unser Team wird Ihnen so schnell wie möglich antworten.

Hilfe erhalten

Wir werden Sie sorgfältig durch die nächsten Schritte führen.

Im Dienst der Familien mit Sorgfalt, Würde und Hingabe

Wir bieten eine umfassende Palette an Bestattungsdienstleistungen an, die auf die Bedürfnisse jeder Familie zugeschnitten sind. Jedes Arrangement wird mit Mitgefühl, Respekt und Liebe zum Detail behandelt.

Von der ersten Planung bis zur endgültigen Zeremonie sorgt unser erfahrenes Team dafür, dass jeder Schritt reibungslos und mit aufrichtiger Aufmerksamkeit abläuft und bietet Ihnen in diesen schwierigen Momenten Trost und Seelenfrieden.