Wir haben ein offenes Ohr für die Familie und kümmern uns um alle Leistungen, die mit der Betreuung des Verstorbenen verbunden sind. Wir unterstützen Sie auch bei Behördengängen, die wir für Sie erledigen können.
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Der Vorsorgevertrag oder Beerdigungsvertrag ist ein Vertrag, der es der Person, die ihn abschließen möchte, ermöglicht, ihre Beerdigung im Voraus zu organisieren. Dieser Vertrag ermöglicht es, seinen Willen und seine Wünsche schriftlich festzuhalten. Er entlastet die Hinterbliebenen bei diesen Entscheidungen und trägt die Kosten, die im Todesfall entstehen.
In diesem Vertrag können Sie alle Ihre Wünsche mitteilen, entweder die Wahl:.
Kolumbarium oder Urnennische: Ein Ort mit mehreren
unabhängigen Nischen, in denen Urnen beigesetzt werden, mit einer Tafel, die den Namen und das Geburts- und Sterbedatum enthält.
Beerdigung auf einem Friedhof die Urne kann in einem neuen oder bestehenden Reihengrab (Grab einer bereits verstorbenen Person) oder in einer Konzession (Grab, das zeitlich verlängert werden kann und Platz für mehrere Urnen bietet) beigesetzt werden. In Aschengräbern können je nach der gewählten Friedhofsordnung eine oder mehrere Urnen beigesetzt werden. Jeder Verstorbene hat bei seinem Tod das Recht auf eine kostenlose Ruhestätte auf dem Friedhof seiner Wohngemeinde.
Garten der Erinnerung: die Asche wird dort verstreut, ohne Urne, je nach Friedhof wird die Asche anonym verstreut. Einige Friedhöfe bieten jedoch die Nennung auf kleinen Gedenktafeln an.
Zu Hause: haben Sie die Möglichkeit, die Urne, die Asche bei sich zu Hause aufzubewahren.
Verstreuen der Asche: Nach schweizerischem Recht haben Sie die Möglichkeit, die Asche an einem oder mehreren Orten (Berg, Wald, See, Fluss, ...) zu verstreuen, allerdings darf die Verstreuung keinen Wasserlauf, die Nachbarschaft, ... stören.
Rückführung der Urne: Die Urne muss verplombt werden und Sie müssen offizielle Dokumente erhalten, um die Grenzen ungehindert passieren zu können.
Fällt an der Linie: Grabstätte für den Verstorbenen kostenlos, wenn es sich um den Friedhof der Gemeinde handelt, in der er zum Zeitpunkt seines Todes wohnte. An der Reihe, da es nicht möglich ist, den Ort zu wählen, Dauer des Grabes zwischen 20 und 30 Jahren je nach Kanton, Friedhof. Nach Ablauf dieser Frist können Sie die sterblichen Überreste einsammeln, sie einäschern lassen und je nach Wahl nach einer Einäscherung entsorgen oder an Ort und Stelle belassen.
Konzession: Eine gebührenpflichtige Grabstätte für 25 bis 30 Jahre, die verlängert werden kann und in der mehrere Leichen und Urnen beigesetzt werden können, je nach Wahl der Konzession und der jeweiligen Friedhofsordnung.
Familienkeller: Unterirdische Gruft, die mehrere Leichen oder Urnen aufnehmen kann, die in separaten Nischen beigesetzt werden. Nur Friedhöfe in großen Städten bieten diese Dienstleistung an.
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